Montag, 9. Dezember 2013
Liegefahrrad
Verblüfft schaue ich vor mir auf die Straße. Was ist das denn? Ein Ding, das ausschaut wie die verkleidete Lokomotive Emma von Jim Knopf in der Drachenstadt, fährt vor mir her. Ich reiße meine Augen auf und blinzle meinen Schlaf weg. Nanu? So etwas habe ich ja noch nie gesehen. Ich komme näher ran und dann erkenne ich, was es ist: Ein Liegefahrrad in Vollverkleidung. Und es fährt die ganze Zeit vor mir auf der Straße her. Erst auf der Umgehungsstraße und dann auch noch durch die Stadt. Super Tempo! Meine Hochachtung. Ob das wohl erlaubt ist? Zu Hause mache ich mich erstmal schlau. Nein, erlaubt ist es nicht. So hat nämlich im Februar 2011 ein Richter aus Itzehoe entschieden. Auf der ganzen Strecke gibt es nämlich ausgeschilderte Radwege und diese müssen auch von Liegefahrrädern genutzt werden. Ob das der Radler gewusst hat?!
3 Kommentare:
♥ Danke, dass Du Dir für ein paar liebe Worte Zeit nimmst ♥
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Ich schätze, während der Fahrt mit dem Handy zu fotografieren ist auch nicht so wirklich erlaubt. ......ha....ha...ha... aber der post war es wert
AntwortenLöschenMensch, da bin ich doch gar nicht gefahren. Ich stand still und ganz alleine auf der Abbiegespur..grins schief!!
AntwortenLöschenAch "erlaubt" / "nicht erlaubt", dass sind doch völlig überbewertete Kategorien .. grins
AntwortenLöschenDie Frage "Benutzungspflicht für Radwege" ist auch gar nicht so einfach zu beantworten.
Wenn ich mir die Zusammenstellung vom Herrn Sluka (VCD) anschaue http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
verbirgt sich hinter den ganzen Ausnahmen ein großer Spielraum für Interpretationen.